Kostenübernahme

Sie können die Klinik als Privatpatient in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Aufenthalt übernehmen auf Antrag und mit ärztlichem Attest alle privaten Krankenversicherungen, die Beihilfe und die Postbeamtenkrankenkasse.

Für Beihilfeberechtigte:
Hier gilt, dass die Schlossklinik als
Akutklinik beihilfefähig nach der Beihil-
feverordnung ist.
Nehmen Sie bitte vor Beginn der Behand-
lung Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihil-
festelle auf.

Für Mitglieder der PBeaKK:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zu-
ständigen Kostenstelle auf. Sofern die me-
dizinischen Voraussetzungen vorliegen, steht einer Genehmigung des Aufenthaltes bei uns nichts im Wege.

Gesetzliche Krankenkassen:
Für Mitglieder einer RVO-Kasse (z.B. AOK) oder von Ersatzkassen gilt, dass in der Regel die Kosten für eine Behandlung in der Schlossklinik nicht übernommen werden. Die Krankenkassen unterscheiden sich jedoch sehr stark darin wie sie den individuellen Einzelfall beachten und einer Kostenübernahme als Einzelfallregelung zustimmen. In besonderen Fällen nehmen sie daher bitte Kontakt mit uns auf und lassen sich beraten.


Die Klinik mit ihrem zauberhaftem ambiente.

 


Margret Grömping: „Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Ihrer Anfrage"

Ihr Weg zu uns:
Sie können die Kostenübernahme vor der Aufnahme beantragen oder Sie kommen mit einer Notfalleinweisung zu uns und die Kostenübernahme wird von uns nach der Aufnahme beantragt.
Um die Kostenübernahme vor der Aufnahme zu beantragen, reichen Sie eine ärztliche Stellung-
nahme bei Ihrem Leistungsträger ein.
Dieser prüft anhand der Diagnose, ob eine Erkrankung vorliegt, die einen stat. Aufent-
halt rechtfertigt. Weiterhin wird geprüft, ob nicht auch eine ambulante Behandlung ausreichen würde, bzw. ob diese Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Diese beiden Punkte sollten in dem ärztlichen Attest berücksichtigt werden. Wir beraten Sie oder Ihren behandelnden Arzt gern bei diesen Fragen.
Wenn der begutachtende Arzt der Versicherung Ihrem Antrag zustimmt, dann wird eine Kosten-
übernahme zunächst für zwei oder drei Wochen gewährt, die bei Bedarf verlängert werden kann.

Im Notfall nehmen wir als Akutklinik auf eine ärztliche Einweisung hin und nach Rücksprache mit uns jederzeit auf. Die Beantragung der Kos-
tenübernahme geschieht dann durch uns nach der Aufnahme.

Da die Bürokratie bei der Einweisung mitunter nicht leicht zu bewältigen ist, sind wir Ihnen gern behilflich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!