Sie können die
Klinik als Privatpatient in Anspruch nehmen. Die Kosten für
den Aufenthalt übernehmen auf Antrag und mit ärztlichem
Attest alle privaten Krankenversicherungen, die Beihilfe und die
Postbeamtenkrankenkasse.
Für Beihilfeberechtigte:
Hier gilt, dass die Schlossklinik als
Akutklinik beihilfefähig nach der Beihil-
feverordnung ist.
Nehmen Sie bitte vor Beginn der Behand-
lung Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihil-
festelle auf.
Für Mitglieder der PBeaKK:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zu-
ständigen Kostenstelle auf. Sofern die me-
dizinischen Voraussetzungen vorliegen, steht einer Genehmigung
des Aufenthaltes bei uns nichts im Wege.
Gesetzliche Krankenkassen:
Für Mitglieder einer RVO-Kasse (z.B. AOK) oder von Ersatzkassen
gilt, dass in der Regel die Kosten für eine Behandlung in
der Schlossklinik nicht übernommen werden. Die Krankenkassen
unterscheiden sich jedoch sehr stark darin wie sie den individuellen
Einzelfall beachten und einer Kostenübernahme als Einzelfallregelung
zustimmen. In besonderen Fällen nehmen sie daher bitte Kontakt
mit uns auf und lassen sich beraten.
Die Klinik mit ihrem zauberhaftem ambiente.
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Margret Grömping: „Wir beraten
und unterstützen Sie gern bei Ihrer Anfrage"
Ihr Weg zu uns:
Sie können die Kostenübernahme vor der Aufnahme beantragen
oder Sie kommen mit einer Notfalleinweisung zu uns und die Kostenübernahme
wird von uns nach der Aufnahme beantragt.
Um die Kostenübernahme vor der Aufnahme zu beantragen, reichen
Sie eine ärztliche Stellung-
nahme bei Ihrem Leistungsträger ein.
Dieser prüft anhand der Diagnose, ob eine Erkrankung vorliegt,
die einen stat. Aufent-
halt rechtfertigt. Weiterhin wird geprüft, ob nicht auch
eine ambulante Behandlung ausreichen würde, bzw. ob diese
Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Diese beiden Punkte sollten in dem ärztlichen Attest berücksichtigt
werden. Wir beraten Sie oder Ihren behandelnden Arzt gern bei
diesen Fragen.
Wenn der begutachtende Arzt der Versicherung Ihrem Antrag zustimmt,
dann wird eine Kosten-
übernahme zunächst für zwei oder drei Wochen gewährt,
die bei Bedarf verlängert werden kann.
Im Notfall nehmen
wir als Akutklinik auf eine ärztliche Einweisung hin und
nach Rücksprache mit uns jederzeit auf. Die Beantragung der
Kos-
tenübernahme geschieht dann durch uns nach der Aufnahme.
Da die Bürokratie bei der Einweisung mitunter nicht leicht
zu bewältigen ist, sind wir Ihnen gern behilflich. Bitte
nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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