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Ihr Weg zu uns

Wir erwarten Sie am Empfang und helfen Ihnen gern auf Ihrem Weg in die Klinik!

Vor einer Aufnahme in eine Psychotherapie-Klinik stehen viele Betroffene in einer schwierigen Lebenssituation, in der es dann gilt, die ebenfalls mitunter recht verzwickten Fragen der Kostenübernahme für den stationären Aufenthalt zu klären. Lassen Sie sich im Vorfeld von uns beraten und unterstützen, denn korrekt angegangen lösen sich diese Probleme meist schnell und befriedigend.

Notfallaufnahme

Wenn in einer Notfallsituation eine schnelle Aufnahme gewünscht ist (möglich für Privatversicherte und Selbstzahler), nehmen Sie entweder telefonisch mit uns Kontakt auf (02861/8000-0) oder senden Sie eine Email an unser Aufnahmebüro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).  Einer unserer leitenden Ärzte wird Ihre Unterlagen dann kurzfristig prüfen und sich, falls erforderlich, telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Sobald dann die Voraussetzungen geklärt sind, kann ein kurzfristiger Aufnahmetermin mit Ihnen abgestimmt werden. Die Kostenübernahme wird sofort nach der Aufnahme von uns bei Ihrer Krankenversicherung beantragt.

Sie benötigen für eine Akutaufnahme  eine Einweisung möglichst durch einen  Facharzt im Psych-Bereich (Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatik) oder durch einen Psychologischen Psychotherapeuten (Vertragspsychotherapeuten).

Diese Einweisung muss zum einen eine Diagnose aufweisen, die eine stationäre Behandlung rechtfertigt (z.B. eine mittelschwere oder schwere Depression) und dass eine ambulante Behandlung erfolgte, jedoch nicht mehr ausreichend war. Fand keine oder nur eine kurze ambulante Behandlung statt, dann muss deutlich werden, dass diese nicht mehr möglich oder ausreichend wäre. Wir informieren Sie oder Ihren Einweiser gern über die Bedingungen, die beachtet werden müssen.

 Aufnahme mit einer Kostenübernahmeerklärung

Hier beantragen Sie vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Sofern Sie beihilfeberechtigt sind, schließt sich die Beihilfe der Entscheidung der PKV in aller Regel an. Der Gutachterarzt der PKV prüft nun Ihre Unterlagen nach den bereits genannten Kriterien (eine stationäre Behandlung rechtfertigende Diagnose und ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft). Reichen die Unterlagen für eine Entscheidung aus Sicht des Gutachterarztes nicht aus, so werden ergänzende Atteste eingefordert. Sieht der Gutachter die Voraussetzungen für eine stationäre Behandlung für erfüllt an, dann erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung von Ihrer PKV, die in der Regel befristet ist für einen Zeitraum von 3, 4, oder 6 Wochen (dieser Zeitraum kann bei vorliegenden Gründen während Ihres stationären Aufenthaltes verlängert werden). Mit der Kostenübernahmeerklärung können Sie dann einen Aufnahmetermin mit uns vereinbaren.

 Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen

Auch gesetzliche Krankenkassen (GKV) können sich im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens an den Behandlungskosten einer Privatklinik beteiligen, wenn entsprechende medizinische oder soziale Indikationen vorliegen und in der Privatklinik eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist. Sie müssen eine solche Behandlungsabsicht Ihrer Kasse vorher mitteilen und einen (formlosen) Antrag auf Kostenübernahme stellen (einen Musterantrag können Sie von uns zugesendet bekommen). Zwischen den einzelnen GKV’s  gibt es hinsichtlich ihrer Bereitschaft zu einer solchen Kostenübernahme erhebliche Unterschiede. Gute Chancen haben Sie bei der TK und einigen BKK’s.

Die GKV erstattet nur die Kosten, welche bei einer vergleichbaren Behandlung in der nächstgelegenen, regelversorgenden Klinik entstanden wären. Die Tagessätze dieser öffentlichen Krankenhäuser liegen etwa zwischen 250 bis 320 €uro (sie sind u.a. deswegen niedriger, weil sie mehrwertsteuerbefreit sind und ihre Investitionen vom Staat bezahlt bekommen).  Wenn eine private Zusatzversicherung besteht, kann diese den Differenzbetrag übernehmen,  auch eine Krankentage­geld-Versicherung kann die Lücke schließen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden  uns mit Ihnen um eine gute Lösung bemühen.

So finden Sie zu uns:

Zieladresse:

Pröbstinger Allee 14
46325 Borken-Hoxfeld
Fon: 02861 - 80 00 - 0
Fax: 02861 - 80 00-89