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Kostenübernahme

Der zauberhafte Eingang zum Herrenhaus

Silke Terhart:

„Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Ihrer Anfrage"

Sie können die Klinik als Privatpatient in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Aufenthalt übernehmen auf Antrag und mit ärztlichem Attest alle privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe.

Für Beihilfeberechtigte:

Hier gilt, dass die Schlossklinik als Akutklinik beihilfefähig nach der Beihilfeverordnung ist.
Nehmen Sie bitte vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle auf.

Gesetzliche Krankenkassen:

Es ist den einzelnen Kassen freigestellt, wie sie mit Wünschen ihrer Mitglieder nach Behandlung in einer Privatklinik umgehen. Einige Kassen erteilen auf Antrag und bei Vorliegen der geforderten Unterlagen (ärztliches Attest, Behandlungsplan mit voraussichtlicher Dauer des Aufenthaltes, voraussichtliche Kosten) eine Kostenübernahmeerklärung für den Aufenthalt bis zu der Höhe, die bei der Behandlung in einer vergleichbaren Klinik der Regelversorgung anfallen würden. Besteht eine Zusatzversicherung, so kann diese ev. zusätzliche Kosten übernehmen. Wir beraten Sie hier gern weiter und klären mit Ihnen, ob und welche Kosten für Sie entstehen könnten.

Aufnahmearten:

Sie können die Kostenübernahme vor der Aufnahme beantragen, was je nach Krankenversicherung und Sachbearbeiter zügig gehen kann oder auch einige Wochen in Anspruch nimmt. Alternativ besteht bei Dringlichkeit die Möglichkeit mit einer Akuteinweisung zu uns zu kommen. Wir prüfen dann im Vorfeld, ob die Voraussetzungen für eine Kosterübernahme der Versicherungsträger vorhanden sind, die Kostenübernahme wird dann von uns nach der Aufnahme beantragt.
Um die Kostenübernahme vor der Aufnahme zu beantragen, reichen Sie eine ärztliche Stellungnahme bei Ihrem Leistungsträger ein.
Dieser prüft anhand der Diagnose, ob eine Erkrankung vorliegt, die einen stat. Aufenthalt rechtfertigt. Weiterhin wird geprüft, ob nicht auch eine ambulante Behandlung ausreichen würde, bzw. ob diese Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Diese beiden Punkte sollten in dem ärztlichen Attest berücksichtigt werden. Wir beraten Sie oder Ihren behandelnden Arzt gern bei diesen Fragen.
Wenn der begutachtende Arzt der Versicherung Ihrem Antrag zustimmt, dann wird eine Kostenübernahme zunächst für zwei oder drei Wochen gewährt, die bei Bedarf verlängert werden kann.