Sie können die Klinik als Privatpatient in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Aufenthalt übernehmen auf Antrag und mit ärztlichem Attest alle privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe.
Hier gilt, dass die Schlossklinik als Akutklinik beihilfefähig nach der Beihilfeverordnung ist.
Nehmen Sie bitte vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle auf.
Es ist den einzelnen Kassen freigestellt, wie sie mit Wünschen ihrer Mitglieder nach Behandlung in einer Privatklinik umgehen. Einige Kassen erteilen auf Antrag und bei Vorliegen der geforderten Unterlagen (ärztliches Attest, Behandlungsplan mit voraussichtlicher Dauer des Aufenthaltes, voraussichtliche Kosten) eine Kostenübernahmeerklärung für den Aufenthalt bis zu der Höhe, die bei der Behandlung in einer vergleichbaren Klinik der Regelversorgung anfallen würden. Besteht eine Zusatzversicherung, so kann diese ev. zusätzliche Kosten übernehmen. Wir beraten Sie hier gern weiter und klären mit Ihnen, ob und welche Kosten für Sie entstehen könnten.
Sie können die Kostenübernahme vor der Aufnahme beantragen oder Sie kommen mit einer Notfalleinweisung zu uns und die Kostenübernahme wird von uns nach der Aufnahme beantragt.
Um die Kostenübernahme vor der Aufnahme zu beantragen, reichen Sie eine ärztliche Stellungnahme bei Ihrem Leistungsträger ein.
Dieser prüft anhand der Diagnose, ob eine Erkrankung vorliegt, die einen stat. Aufenthalt rechtfertigt. Weiterhin wird geprüft, ob nicht auch eine ambulante Behandlung ausreichen würde, bzw. ob diese Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Diese beiden Punkte sollten in dem ärztlichen Attest berücksichtigt werden. Wir beraten Sie oder Ihren behandelnden Arzt gern bei diesen Fragen.
Wenn der begutachtende Arzt der Versicherung Ihrem Antrag zustimmt, dann wird eine Kostenübernahme zunächst für zwei oder drei Wochen gewährt, die bei Bedarf verlängert werden kann.
Eine Klinik der
BeTaK-Klinik-Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführer:
Dr. med. Thomas Falbesaner
Sitz:
Baden-Baden
Eingetragen beim Amtsgericht Mannheim HRB 202585
Pröbstinger Allee 14
46325 Borken-Hoxfeld
Fon: 02861 - 80 00 - 0
Fax: 02861 - 80 00-89
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